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Hier gibts die Hausordung sowie das Anmeldeformular des Jugendkeller zum Download.
Bitte das Anmeldeformular ausfüllen, unterschreiben und dann im Jugendkeller abgeben.

Anmeldeformular zum Download >>> Anmeldung JK

Hausordnung zum Download >>> Hausordnung

 

Nachstehend könnt Ihr euch die Hausordnung direkt anschauen:

Die Hausordnung ist Bestandteil der Anmeldung (bitte sorgfältig lesen)

Um einen reibungslosen Ablauf im Jugendkeller Kork zu ermöglichen, wurde mit den Jugendlichen die Hausordnung vom 15. Feb. 1997 am 13. Oktober 2006 wie folgt überarbeitet:

Öffnungszeiten: 

Di., Do., Fr., und Sonntags von 16:00 Uhr bis 21.00 Uhr, sowie in Eigenverantwortung. Weitere Öffnungszeiten, Schließungen usw., werden mit den Jugendlichen vor Ort besprochen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Jugendkeller auf Bedarf in den Wintermonaten in Eigenverantwortung geöffnet werden kann, wobei diese Hausordnung als Grundlage für diese Sonderregelung gilt. Der Jugendliche sollte mindestens 16 Jahre alt sein. Diese Regelung gilt vorläufig und ist keine Muss-Bestimmung, sie kann jederzeit bei Fehlverhalten gestrichen werden.

Die für den Öffnungstag verantwortlichen Mitarbeiter/Jugendlichen, haben dafür zu sorgen, dass mit den Spielen, Spielanlagen, Räume usw. verantwortlich umgegangen wird und Schäden unverzüglich gemeldet werden.

Zum Besuch des Jugendkellers und der Benutzung der Einrichtungsgegenstände ist eine Hauskarte erforderlich. Besucher haben sich beim verantwortlichen Mitarbeiter anzumelden (sich in die Besucherliste einzutragen) und auf dessen Verlangen sich auszuweisen (Hausrecht), sowie bei Nutzung der Einrichtungsgegenstände ein Pfand abzugeben.

Für Jugendliche die eine Hauskarte erhalten haben gilt im Besonderen die Verpflichtung der
allgemeinen Verantwortung für Spiele, Räume, Besucher, sowie jegliche Art
von Müll, Kippen, Papier usw. in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Der  Gebrauch und Vertrieb von Drogen sowie Alkohol, sind im Jugendkeller absolut verboten, ebenso das Mitführen oder Einbringen von Schlag-, Stich- und Schusswaffen jeglicher Art.

Rauchen ist ab 18 Jahren gestattet. Im Jugendkeller gilt absolutes Rauchverbot.

Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Räume und der im Jugendkeller zur Verfügung gestellten Gegenstände/Spiele usw. haftet der Benutzer.

Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum von Besuchern des Jugendkellers, sowie abgestellte Fahrzeuge (Mofa, Fahrrad, usw.), wird keine Haftung übernommen.

Unfälle die sich während des Jugendkellerbesuches ereignen, sind unverzüglich dem Leiter zu melden.

Hausverbote über einen längeren Zeitraum, werden schriftlich über die Ortsverwaltung ausgesprochen.

Belästigungen von Anwohnern oder gar Sachbeschädigungen an Gebäuden in der Umgebung, werden mit Anzeigen und Hausverbot geahndet. Die Musikanlage ist dementsprechend einzustellen,  beziehungsweise zu nutzen.

Der Zutritt ist für Jugendliche bzw. Kinder ab dem 8./9. Lebensjahr möglich.

 
Jugendkeller Krok